Kurzfristige und umfassende Beratung bei psychischen Beschwerden

http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/ab-1-april.html

Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten ab dem nächsten Monat eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Ratsuchende können dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten.

„Für Patienten sind die langen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten damit Vergangenheit“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Zukünftig ist es möglich, beim Psychotherapeuten kurzfristig abklären lassen, wie psychische Beschwerden einzuschätzen sind“. Der Psychotherapeut ist damit ein zeitnah erreichbarer Ansprechpartner für alle psychischen Beschwerden und Krankheiten, bei denen ein Patient selbst nicht mehr weiter weiß.“

Insgesamt erhöht sich danach jedoch nicht die Zahl der Behandlungsplätze, sondern sie wird eher noch knapper. Viele Patienten werden im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin lange warten müssen, bis sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können.

In einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfährt der Patient zum Beispiel:

  • Wie sind meine psychischen Beschwerden einzuschätzen?
  • Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht?
  • Welche weitere Beratung kann ich nutzen?
  • Brauche ich eine Kurz- oder Langzeittherapie, weil ich an einer psychischen Erkrankung leide?
  • Benötige ich besonders schnell Hilfe und deshalb eine Akuttherapie?
  • Ist eine Überweisung in ein Krankenhaus ratsam?
  • Bin ich weiter arbeitsfähig?
  • Ist meine Erwerbsfähigkeit gefährdet?
  • Ist eine Einzel- oder Gruppentherapie besser für mich geeignet?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Dafür sollte er telefonisch einen Termin verabreden und zum Gespräch seine Versichertenkarte mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig.

Downloads

Diese Webseite nutzt Cookies. Durch Bestätigung oder Nutzung erteilen Sie Ihr Einverständnis. Datenschutzerklärung